Staatliche Monopolanbieter verstoßen gegen Glücksspielstaatsvertrag
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Wettbewerbszentrale war zweitinstanzlich gegen den Freistaat Bayern erfolgreich, der über seine zum Deutschen Lotto- und Totoblock gehörende Staatliche Lotterieverwaltung im großen Umfang gewerblich Sportwetten und Glücksspiele anbietet. Das Oberlandesgericht (OLG) München untersagte dem Freistaat Bayern kürzlich in drei Fällen unlautere Werbung (Az. 29 W 1211/08 – [...]