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	<title>Sportwetten und Fussballwetten Lexikon betPedia &#187; glücksspielstaatsvertrag</title>
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		<title>Sportwetten: DFB und DFL reden Klartext &#8211; N24.de</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Apr 2009 11:24:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>betPedia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8220;Da ist der Witz mit dem Verbot f&#252;r Werbung f&#252;r Internet-Sportwetten.&#8221;
Klar und deutlich formuliert Reinhard Rauball (DFL) die absurde Situation in Deutschland.
Deutsche Fu&#223;ballvereine m&#252;ssen sich an die aktuelle Gesetzgebung halten, damit sie sich nicht strafbar machen. Wenn aber internationaler Besuch mit Werbung von Bwin und Co. auf den Trikots anr&#252;ckt, dann nutzen die ganzen &#8220;Schutzma&#223;nahmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Da ist der Witz mit dem Verbot f&#252;r Werbung f&#252;r Internet-Sportwetten.&#8221;</p>
<p>Klar und deutlich formuliert Reinhard Rauball (DFL) die absurde Situation in Deutschland.<br />
Deutsche Fu&#223;ballvereine m&#252;ssen sich an die aktuelle Gesetzgebung halten, damit sie sich nicht strafbar machen. Wenn aber internationaler Besuch mit Werbung von Bwin und Co. auf den Trikots anr&#252;ckt, dann nutzen die ganzen &#8220;Schutzma&#223;nahmen zu Verhinderung der Gl&#252;cksspielsucht&#8221; nichts mehr. Ob man dabei in einer globalisierten und vernetzten Welt &#252;berhaupt von Schutzma&#223;nahmen sprechen kann, sei mal dahingestellt.</p>
<p>Das lustige ist ja auch erst, dass Bu&#223;gelbescheide deutscher Beh&#246;rden in den entsprechenden L&#228;ndern einfach nur &#8220;bel&#228;chelt und ignoriert&#8221; werden.</p>
<p>Na dann gute Nacht Gl&#252;cksspielstaatsvertrag!</p>
<p>via <a href="http://www.n24.de/news/newsitem_5007750.html">DFB und DFL reden Klartext &#8211; N24.de</a>.</p>
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		<title>SPORTWETTEN.DE AG firmiert in pferdewetten.de AG um</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Dec 2008 11:59:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>betPedia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[


Die SPORTWETTEN.DE AG meldet heute die erfolgreiche Umfirmierung in die pferdewetten.de AG und den damit verbundenen Firmensitzwechsel von Hamburg nach Baden-Baden.




Im Oktober wurde in der Hauptversammlung beschlossen den Unternehmensnamen der aktuellen Marktausrichtung anzupassen. Da die derzeitigen Schwerpunkte zwangsl&#228;ufig auf den unumstrittenen Pferdewettemarkt liegen, fiel die Entscheidung klar auf den Firmennamen pferdewetten.de AG.
Schon vor einiger Zeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td>Die SPORTWETTEN.DE AG meldet heute die erfolgreiche Umfirmierung in die pferdewetten.de AG und den damit verbundenen Firmensitzwechsel von Hamburg nach Baden-Baden.</td>
<td><img class="alignnone" title="Pferdewetten_de" src="http://toptenneuss.de/images/pferdewetten_de.jpg" alt="" width="170" height="80" /></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table border="0">Im Oktober wurde in der Hauptversammlung beschlossen den Unternehmensnamen der aktuellen Marktausrichtung anzupassen. Da die derzeitigen Schwerpunkte zwangsl&#228;ufig auf den unumstrittenen Pferdewettemarkt liegen, fiel die Entscheidung klar auf den Firmennamen pferdewetten.de AG.<br />
Schon vor einiger Zeit haben wir berichtet, dass die Webadresse www.sportwetten.de, welche sich im Eigentum der pferdewetten.de AG befindet, nicht mehr auf das eigene Angebot leitet, sondern auf www.mybet.com.</p>
<p>Dies war neben dem vollst&#228;ndigen R&#252;ckzug aus dem Sportwettenmarkt eine der Ma&#223;nahmen, die die ehemalige SPORTWETTEN.DE AG getroffen hat, um dem aktuellen Gl&#252;cksspielstaatsvertrag in Deutschland gerecht zu werden.</p>
<p>Dennoch wurde das Sportwettengesch&#228;ft &#8211; das betonte der Pferdewettenanbieter &#8211; nicht vollst&#228;ndig aus den Expansionszielen gestrichen. Sobald in Deutschland eine entsprechende Rechtslage herrscht, die auch private Buchmacher zul&#228;sst, wird die pferdewetten.de AG auch wieder versuchen die Wachstumspotentiale im Sportwettenmarkt zu nutzen.</p>
<p>Im gleichen Zug erfolgte der Wechsel des Firmensitzes in das &#8220;deutsche Mekka der Pferdewetten&#8221; nach Baden-Baden.</table>
<div class="seitzeichen" style="margin: 10px 0;"><script type="text/javascript">szu='http%3A%2F%2Fwww.betpedia.de%2Fsportwetten-de-ag-firmiert-in-pferdewetten-de-ag-um%2F'; szt='SPORTWETTEN.DE+AG+firmiert+in+pferdewetten.de+AG+um';</script><script type="text/javascript" src="http://w3.seitzeichen.de/w/93/e3/widget_93e38fa498894036bf9f8bb02ee4056c.js"></script></div>]]></content:encoded>
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		<title>Lotto Rheinland-Pfalz beklagt Umsatzr&#252;ckgang</title>
		<link>http://www.betpedia.de/lotto-rheinland-pfalz-beklagt-umsatzrueckgang/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Dec 2008 22:50:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>betPedia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auch an der Lotteriegesellschaft Rheinland-Pfalz geht der Gl&#252;cksspielstaatsvertrag nicht spurlos vorbei.
Denn nach dem Bundesverfassungsgericht ist ein Gl&#252;cksspiel Monopol nur dann gerechtfertigt, wenn aktive Schutzma&#223;nahmen gegen die Gl&#252;ckspielsucht ergriffen werden. Dabei war es vorauszusehen, dass sich der Staat mit deren eng verbundenen Lotteriegesellschaften ins eigene Fleisch schneidet.
So hat Lotto Rheinland-Pfalz anfang 2008 Oddset aus dem Internetangebot [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch an der Lotteriegesellschaft Rheinland-Pfalz geht der Gl&#252;cksspielstaatsvertrag nicht spurlos vorbei.<br />
Denn nach dem Bundesverfassungsgericht ist ein Gl&#252;cksspiel Monopol nur dann gerechtfertigt, wenn aktive Schutzma&#223;nahmen gegen die Gl&#252;ckspielsucht ergriffen werden. Dabei war es vorauszusehen, dass sich der Staat mit deren eng verbundenen Lotteriegesellschaften ins eigene Fleisch schneidet.</p>
<p>So hat Lotto Rheinland-Pfalz anfang 2008 Oddset aus dem Internetangebot nehmen m&#252;ssen, f&#252;r jeden Oddset-Spieler einen Spielerausweis ausstellen m&#252;ssen und nun zum Jahreswechsel 2008/2009 das Internet-Lotto aufgeben m&#252;ssen.</p>
<p>Im Vergleich dazu haben sich die privaten Wettanbieter, die aus dem europ&#228;ischen Ausland (z. B. Malta oder Gibraltar) agieren, zur&#252;ckgelehnt und freuen sich &#252;ber weitere Umsatzsteigerungen in 2008.<br />
Lotto Rheinland-Pfalz hingegen muss sich mit einem Umsatzr&#252;ckgang von 10% abfinden!<br />
Wie es zu dieser Situation nur kommen konnte, haben wir hier bei betPedia schon vor einigen Monaten aufgezeigt.</p>
<p>Zwar darf man rein rechtlich bei keinem privaten Buchmacher oder Lotto-Vermittler wetten, bzw. Lotto spielen, doch in der Realit&#228;t l&#228;sst sich das nicht verhindern und kontrollieren.</p>
<p>Es ist f&#252;r mich daher nach wie vor unklar, wie man so verbissen an diesem Gl&#252;cksspielstaatsvertrag h&#228;ngen kann, der mittlerweile auch von den Lottochefs kritisiert wird. Daher fordert auch Lottochef Sch&#246;ssler einen &#8220;sauberen Wettbewerb&#8221; und erkennt ganz klar die aktuelle Situation an: <span class="artikeldetailtext">&#8220;Auf dem Papier sind wir zwar Monopolist. Aber an der Wettbewerbssituation der Illegalen hat sich nichts ge&#228;ndert&#8221;.</span></p>
<p>Um die Zukunft der staatlichen Lotterie und Sportwetten Gesch&#228;fts zu sichern, sind gleiche Bedingungen wie mit den privaten Anbietern notwendig. Mit der aktuellen Politik f&#228;hrt man jedoch in die komplett entgegengesetzte Richtung.</p>
<p>Im Zeitalter von Online-Lotto, -Sportwetten, -Poke und -Casino die mitunter schwachsinnigste Politik, die ich derzeit in Deutschland mit verfolge!</p>
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		<title>Der Gl&#252;cksspielstaatsvertrag macht Ernst!</title>
		<link>http://www.betpedia.de/der-gluecksspielstaatsvertrag-macht-ernst/</link>
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		<pubDate>Mon, 15 Dec 2008 19:10:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>betPedia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Jahr 2008 neigt sich dem Ende und so auch die &#220;bergangsfrist gem&#228;&#223; dem Gl&#252;cksspielstaatsvertrag (Gl&#252;StV), der seit Beginn des Jahres g&#252;ltig ist.
Die deutsche Regierung hat sich im letzten Quartal 2008 offensichtlich bem&#252;ht s&#228;mtliche Internet-Gl&#252;cksspiel-Seiten in Deutschland dem Gl&#252;cksspielstaatsvertrag konform zu machen, unter anderem auch betPedia. Aufgrund dessen sind dieses Jahr einige .DE-Webseiten vom Netz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Jahr 2008 neigt sich dem Ende und so auch die &#220;bergangsfrist gem&#228;&#223; dem Gl&#252;cksspielstaatsvertrag (Gl&#252;StV), der seit Beginn des Jahres g&#252;ltig ist.</p>
<p>Die deutsche Regierung hat sich im letzten Quartal 2008 offensichtlich bem&#252;ht s&#228;mtliche Internet-Gl&#252;cksspiel-Seiten in Deutschland dem Gl&#252;cksspielstaatsvertrag konform zu machen, unter anderem auch betPedia. Aufgrund dessen sind dieses Jahr einige .DE-Webseiten vom Netz gegangen. Darunter fallen zum Beispiel Adressen wie better-winning.de, top-sportwetten.de, usw..</p>
<p>Bereits zum Jahreswechsel 2007/2008 hat die einzige deutsche Sportwetten-Zeitung das Gesch&#228;ft aufgeben m&#252;ssen, denn auch die Printwerbung f&#252;r private Sportwetten-Anbieter wurde im neuen Gl&#252;cksspielstaatsvertrag untersagt.</p>
<p>Andere deutsche Sportwetten-Portale, wie <a href="http://wetti.de">www.wetti.de</a> haben nicht aufgegeben und versuchen mit anderweitiger Werbung die Betriebskosten und den Aufwand zu decken.</p>
<p>Doch zum Jahreswechsel bringt der Gl&#252;cksspielstaatsvertrag noch schwerwiegendere Auswirkungen mit sich. So sind nun auch die privaten Lotterievermittler Tipp24, Faber und Co. endg&#252;ltig betroffen. Tipp24 hat bereits angek&#252;ndigt das Werbeprogramm f&#252;r Website-Besitzer zum Jahreswechsel zu stoppen. Zudem bereitet man sich bei Tipp24 auf den Umzug der Tipp24.de Webadresse auf Tipp24.com vor, um die Online-Lotto Produkte auch im n&#228;chsten Jahr vom Ausland weiterbetreiben zu k&#246;nnen.</p>
<p>Das Bochumer Lotto-Unternehmen Faber hat schlussendlich auch die Panik erwischt und m&#246;chte mit einem Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht das Verbot von Online-Lotto stoppen. Sollte Faber keinen Erfolg haben, bef&#252;rchtet das Unternehmen einen erheblichen Schaden f&#252;r sich und seine 500 Mitarbeiter.</p>
<p>Das Ende der &#220;bergangsfirst 2008 wird in den n&#228;chsten Tagen und Wochen wohl noch f&#252;r Furore sorgen.<br />
Wir bleiben am Ball!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sportwetten Monopol durch neue Urteile vor dem Aus?</title>
		<link>http://www.betpedia.de/sportwetten-monopol-durch-neue-urteile-vor-dem-aus/</link>
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		<pubDate>Sun, 12 Oct 2008 18:40:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>betPedia</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[DDR]]></category>
		<category><![CDATA[glücksspielstaatsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[sportwetten-Monopol]]></category>
		<category><![CDATA[verwaltungsgericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Streit um das Sportwetten Monopol liegen nun zwei neue Urteile vom VG Berlin und VG Stuttgart vor, die das Staatsmonopol im Gl&#252;cksspielbereich ganz klar zum Wanken bringen.
Beide Urteile sind zwar von der behandelten Thematik v&#246;llig unabh&#228;ngig. Eines jedoch haben beide gemeinsam, sie r&#252;tteln stark am deutschen Sportwetten Monopol und zweigen verfassungswidrige Regelungen auf.
Im Fall [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Streit um das <strong>Sportwetten Monopol</strong> liegen nun zwei neue Urteile vom VG Berlin und VG Stuttgart vor, die das Staatsmonopol im Gl&#252;cksspielbereich ganz klar zum Wanken bringen.</p>
<p>Beide Urteile sind zwar von der behandelten Thematik v&#246;llig unabh&#228;ngig. Eines jedoch haben beide gemeinsam, sie r&#252;tteln stark am deutschen Sportwetten Monopol und zweigen verfassungswidrige Regelungen auf.</p>
<p>Im Fall des Verwaltungsgerichts Stuttgart klagten mehrere Betreiber privater Wettannahmestellen gegen ein Sportwetten-Vermittlungsverbot der baden-w&#252;rttembergischen Beh&#246;rde. Die Richter sehen aufgrund des Artikels 19 des Einigungsvertrages eine G&#252;ltigkeit der DDR-Lizenz (z. B. von <a rel="nofollow" href="http://www.betpedia.de/link/sportwetten-gera.html" target="_blank">Sportwetten Gera</a>) auch in Westdeutschland als g&#252;ltig an. F&#252;r die lokalen Annahmestellen von Sportwetten au&#223;erhalb der ehemaligen DDR wird dieses Urteil ein wichtiger Schritt sein um das Vermittlungsgesch&#228;ft wieder aufnehmen zu k&#246;nnen. Das Verwaltungsgericht lies jedoch auch Berufung zu, wovon das Land Baden-W&#252;rttemberg h&#246;chstwahrscheinlich Gebrauch machen wird.</p>
<p>Auch in Berlin gehen die Zeichen stark in Richtung Liberalisierung des Sportwetten-Marktes, denn hier untersuchten die Richter des VG Berlin detailliert die aktuelle Rechtslage im Zusammenhang mit dem Gl&#252;cksspielstaatsvertrag. Nach umfassender Recherche erkl&#228;rte das Verwaltungsgericht den Gl&#252;cksspielstaatsvertrag nicht nur als verfassungswidrig, sondern erkannte auch den Versto&#223; gegen geltendes Europarecht im Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit. Aufgrund dessen wurde das Verfahren auch nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.</p>
<p>Noch ist das Urteil des VG Berlin nicht rechtskr&#228;ftig. Zudem wird davon ausgegangen, dass das Land Berlin Berufung einlegen wird, da durch diese Gerichtsentscheidung das Sportwetten Monopol wohl vor dem Aus stehen w&#252;rde.</p>
<p>Immerhin zeigen beide Rechtssprechungen eine klare Linie und diese geht in Richtung liberaler Sportwetten-Markt in Deutschland. Schlussendlich wird zwar nur ein Urteil des EuGH Ordnung schaffen k&#246;nnen, doch bis es soweit ist k&#246;nnen wir auf weitere Urteile dieser Art hoffen!</p>
<div class="seitzeichen" style="margin: 10px 0;"><script type="text/javascript">szu='http%3A%2F%2Fwww.betpedia.de%2Fsportwetten-monopol-durch-neue-urteile-vor-dem-aus%2F'; szt='Sportwetten+Monopol+durch+neue+Urteile+vor+dem+Aus%3F';</script><script type="text/javascript" src="http://w3.seitzeichen.de/w/93/e3/widget_93e38fa498894036bf9f8bb02ee4056c.js"></script></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG M&#252;nchen verbietet dem Freistaat Bayern unlautere Gl&#252;cksspielwerbung –</title>
		<link>http://www.betpedia.de/olg-muenchen-verbietet-dem-freistaat-bayern-unlautere-gluecksspielwerbung/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Jun 2008 14:00:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>betPedia</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[unlatuere Glücksspielwebung]]></category>
		<category><![CDATA[Verstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Staatliche Monopolanbieter versto&#223;en gegen Gl&#252;cksspielstaatsvertrag
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Wettbewerbszentrale war zweitinstanzlich gegen den Freistaat Bayern erfolgreich, der &#252;ber seine zum Deutschen Lotto- und Totoblock geh&#246;rende Staatliche Lotterieverwaltung im gro&#223;en Umfang gewerblich Sportwetten und Gl&#252;cksspiele anbietet. Das Oberlandesgericht (OLG) M&#252;nchen untersagte dem Freistaat Bayern k&#252;rzlich in drei F&#228;llen unlautere Werbung (Az. 29 W 1211/08 – [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Staatliche Monopolanbieter versto&#223;en gegen Gl&#252;cksspielstaatsvertrag</h3>
<p><a target="_blank" href="http://www.wettrecht.de/" rel="nofollow">von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG</a></p>
<p>Die Wettbewerbszentrale war zweitinstanzlich gegen den Freistaat Bayern erfolgreich, der &#252;ber seine zum Deutschen Lotto- und Totoblock geh&#246;rende Staatliche Lotterieverwaltung im gro&#223;en Umfang gewerblich Sportwetten und Gl&#252;cksspiele anbietet. Das Oberlandesgericht (OLG) M&#252;nchen untersagte dem Freistaat Bayern k&#252;rzlich in drei F&#228;llen unlautere Werbung (Az. 29 W 1211/08 – nicht rechtskr&#228;ftig).</p>
<p>Die von der Wettbewerbszentrale angegriffene Werbung, u. a. mit den Aussagen „Spiel mit“ und „Lotto … Aktueller Jackpot: ca. 18 Mio. €…“, stellt nach den Feststellungen des OLG die H&#246;he des bei der jeweils n&#228;chsten Ausspielung m&#246;glichen Gewinns unzul&#228;ssig in den Vordergrund. Eine solche Werbung verst&#246;&#223;t gegen § 5 Abs. 1 des Gl&#252;cksspielstaatsvertrages (Gl&#252;StV). Nach dieser Vorschrift hat sich Werbung f&#252;r &#246;ffentliches Gl&#252;cksspiel zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters auf eine Information und Aufkl&#228;rung &#252;ber die M&#246;glichkeit zum Gl&#252;cksspiel zu beschr&#228;nken.</p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottof&#252;lling von der Wettbewerbszentrale f&#252;hrte zu dieser Entscheidung aus: „Sie verdeutlicht, dass sich der Freistaat Bayern als Lotterieveranstalter nicht an die von ihm selbst aufgestellten Werbegrunds&#228;tze h&#228;lt. Der Staat kann nicht auf der einen Seite das Lotteriemonopol mit dem Schutz der B&#252;rger vor Spielsucht begr&#252;nden und auf der anderen Seite selbst plakativ zur Teilnahme an Gl&#252;cksspielen auffordern.“</p>
<p>Das Vorbringen der Beh&#246;rden, dass die Landeslotteriegesellschaften ihre Werbung angesichts der Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht nachhaltig umgestellt und eingeschr&#228;nkt h&#228;tten, ist angesichts dieser Entscheidung offenkundig nicht haltbar. Es besteht weiterhin nicht nur ein deutliches Regelungsdefizit (so zutreffend das VG Berlin), sondern auch ein gravierendes Vollzugsdefizit. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gibt es keine unabh&#228;ngige &#220;berwachung der staatlichen Anbieter, durch die das rechtwidrige Verhalten dieser Monopolanbieter effektiv kontrollieren werden k&#246;nnte.</p>
<p>Die Entscheidungsgr&#252;nde des OLG M&#252;nchen sind nunmehr ver&#246;ffentlicht worden (MD 2008, 709 ff.). Das Gericht f&#252;hrt darin zum unlauteren Werbeverhalten des Freistaats Bayern aus:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Die Zeitungsanzeige stellt die H&#246;he des bei der jeweils n&#228;chsten Ausspielung m&#246;glichen Gewinns blickfangm&#228;&#223;ig in den Vordergrund. Andere Informationen als diesen die besondere Attraktivit&#228;t der Spielteilnahme begr&#252;ndenden Umstand erw&#228;hnt sie nur in wesentlich kleinerer Schrift. Zwischen der plakativen Hervorhebung der Gewinnangabe und der im Schriftbild demgegen&#252;ber kaum in Erscheinung tretenden Erw&#228;hnung der Suchtgefahr und der geringen Gewinnwahrscheinlichkeit besteht ein eklatantes Missverh&#228;ltnis. Die Unausgewogenheit der Anzeige, die sich aus der einseitigen Hervorhebung der M&#246;glichkeit eines besonders hohen Gewinns ergibt, bewirkt einen gesteigerten Anreiz f&#252;r die durch die Werbung angesprochenen Personen, an der Lotterie teilzunehmen. Der gem. § 5 I Gl&#252;StV gestattete informative und aufkl&#228;rende Gehalt der Werbung tritt deutlich gegen&#252;ber deren Aufmachung als Reklame mit Anreiz zur Teilnahme zur&#252;ck. Das verst&#246;&#223;t gegen § 5 I, II S. 1 Gl&#252;StV.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Den beiden anderen angegriffenen Werbema&#223;nahmen (Werbetafel und Titelblattwerbung) kommt der verbotene Anreizcharakter in noch h&#246;herem Ma&#223;e zu, da diese nicht einmal untergeordnete Hinweise auf gegen eine Spielteilnahme sprechende Umst&#228;nde enthalten, sondern die attraktive Gewinnh&#246;he in Alleinstellung anf&#252;hren. Sie stehen damit sogar im Widerspruch zu der Vorgabe in Nr. 2 der Richtlinien zur Vermeidung und Bek&#228;mpfung von Gl&#252;cksspielsucht (Anhang zum GI&#252;StV), nach der eine Information &#252;ber H&#246;chstgewinne mit der Aufkl&#228;rung &#252;ber die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust zu verbinden ist. (…)</p>
<p style="padding-left: 30px;">Bei der Werbung auf dem Titelblatt des Magazins kommt hinzu, dass bei der Feststellung des ma&#223;gebenden Gesamteindrucks, den die Werbema&#223;nahme auf die angesprochenen Verkehrskreise macht, auch die &#252;brige Gestaltung des Titelblatts &#8211; insbesondere der ebenfalls blickfang-m&#228;&#223;ig gestaltete Titel &#8220;Spiel mit&#8221; &#8211; zu ber&#252;cksichtigen ist. Im Zusammenwirken mit diesem in der Befehlsform gehaltenen Titel kommt der Hervorhebung des m&#246;glichen Gewinns nicht nur eine zur Spielteilnahme anreizende, sondern auch eine ausdr&#252;cklich dazu auffordernde Wirkung zu.“</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Kommentar:</strong></span></p>
<p>Es war &#252;berf&#228;llig, dass der Freistaat Bayern seiner unlauteren Werbeaktivit&#228;ten &#8211; im Lotterie-Bereich &#8211; Rechnung tr&#228;gt.<br />
Denn die Werbung in Print- und Rundfunkmedien wurde nicht so eingeschr&#228;nkt, dass es sich nur um die <em>&#8220;Information und Aufkl&#228;rung &#252;ber die M&#246;glichkeit zum Gl&#252;cksspiel&#8221;</em> (Gl&#252;StV §5-I) handelt, sondern deutlich zum Spielen auffordert.<br />
Es ist schon sehr dreist einen Staatsvertrag zu beschlie&#223;en, der den B&#252;rger vor der Spielsucht bewahren soll, aber Ihn durch gezielte Werbung, z. B. mit der H&#246;he des Jackpots, zum Spielen auffordert.</p>
<p>Abgesehen davon gibt es unz&#228;hlige Deutsche, die auf den Lottoscheinen die &#8220;Abo-Funktion&#8221; nutzen um nicht vor jeder Ziehung einen neuen Schein l&#246;sen zu m&#252;ssen.<br />
Hier wird aber nie von Spielsucht gesprochen, warum?<br />
Ist etwa das regelm&#228;&#223;ige Lottospielen, aus Gewohnheit, nicht auch eine Art Sucht?</p>
<div class="seitzeichen" style="margin: 10px 0;"><script type="text/javascript">szu='http%3A%2F%2Fwww.betpedia.de%2Folg-muenchen-verbietet-dem-freistaat-bayern-unlautere-gluecksspielwerbung%2F'; szt='OLG+M%C3%BCnchen+verbietet+dem+Freistaat+Bayern+unlautere+Gl%C3%BCcksspielwerbung+%E2%80%93';</script><script type="text/javascript" src="http://w3.seitzeichen.de/w/93/e3/widget_93e38fa498894036bf9f8bb02ee4056c.js"></script></div>]]></content:encoded>
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		<title>Diskriminierende Besteuerung von Lotterie- und Wettgewinnen: Europ&#228;ische Kommission verklagt Spanien –</title>
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		<pubDate>Thu, 29 May 2008 19:56:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>betPedia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Erste Klage zum grenz&#252;berschreitenden Gl&#252;cksspielangebot in den laufenden Vertragsverletzungsverfahren
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die von den EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten errichteten Barrieren gegen ein grenz&#252;berschreitendes Sportwetten- und Gl&#252;cksspielangebot stehen bereits seit einigen Jahren unter strenger Pr&#252;fung der Europ&#228;ischen Kommission. Diese beurteilt zahlreiche nationale Regelungen f&#252;r europarechtswidrig und hat deswegen bereits gegen eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten, darunter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Erste Klage zum grenz&#252;berschreitenden Gl&#252;cksspielangebot in den laufenden Vertragsverletzungsverfahren</h3>
<p><a target="_blank" href="http://www.wettrecht.de/" rel="nofollow">von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG</a></p>
<p>Die von den EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten errichteten Barrieren gegen ein grenz&#252;berschreitendes Sportwetten- und Gl&#252;cksspielangebot stehen bereits seit einigen Jahren unter strenger Pr&#252;fung der Europ&#228;ischen Kommission. Diese beurteilt zahlreiche nationale Regelungen f&#252;r europarechtswidrig und hat deswegen bereits gegen eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Deutschland (zwei Vertragsverletzungsverfahren wegen des Sportwettenmonopols und des Gl&#252;cksspielstaatsvertrags) und &#214;sterreich, f&#246;rmlich Vertragsverletzungsverfahren eingereicht. In dem ersten dieser Verfahren hat die Kommission nach dem erfolglosen Vorverfahren (f&#246;rmliche Anfrage der Kommission, Stellungnahme der Regierung) nunmehr gegen das K&#246;nigreich Spanien Klage beim Europ&#228;ischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht (Rechtssache C-153/08). Bislang hatte die Kommission lediglich vor vier Jahren Italien wegen der ohne Ausschreibung erfolgten Vergabe von Pferdewettkonzessionen verklagt und erreichte im letzten Jahr ein positives Urteil des EuGH (Rechtssache C-260/04).</p>
<p>Die Europ&#228;ische Kommission macht in der Klageschrift gegen Spanien eine gegen Europarecht versto&#223;ende diskriminierende Besteuerung geltend. Nach der spanischen Regelung seien Gewinne aus Lotterien und Wetten, die von der Loterías y Apuestas del Estado (staatliches Unternehmen f&#252;r Lotterien und Wetten) und von Stellen oder Einheiten der Autonomen Gemeinschaften (vergleichbar den Bundesl&#228;ndern) veranstaltet w&#252;rden, sowie aus vom Spanischen Roten Kreuz oder von der ONCE (Organización Nacional de Ciegos Españoles, die nationale Organisation der spanischen Blinden) veranstalteten Losziehungen von der Einkommensteuer befreit. Eink&#252;nfte aus Lotterien, Gl&#252;cksspielen und Wetten, die von anderen Anbietern, auch aus anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten, veranstaltet werden, w&#252;rden jedoch der Besteuerungsgrundlage hinzugerechnet und unterl&#228;gen progressiven Steuers&#228;tzen.</p>
<p>Die Europ&#228;ische Kommission beruft sich vor allem auf die einschl&#228;gigen, ebenfalls die Gl&#252;cksspielbesteuerung betreffenden EuGH-Urteile in den Rechtssachen Lindman (C-42/02) und Safir (C-118/96) und erinnert daran, dass nach der Rechtsprechung die Veranstaltung von Lotterien als Dienstleistungst&#228;tigkeit im Sinne des EG-Vertrags anzusehen sei. Weiter verbiete Art. 49 EG nach der EuGH-Rechtsprechung jede Beschr&#228;nkung und jede Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs, selbst wenn sie unterschiedslos f&#252;r inl&#228;ndische wie f&#252;r in anderen Mitgliedstaaten ans&#228;ssige Dienstleistende g&#228;lten, und er schlie&#223;e die Anwendung einer nationalen Regelung aus, die bewirke, dass die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegen&#252;ber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert werde. Angesichts der Besonderheiten des Gl&#252;cksspielgewerbes lasse die Rechtsprechung zwar bestimmte Beschr&#228;nkungen durch die Mitgliedstaaten zu. Hierf&#252;r m&#252;ssten diese jedoch die Geeignetheit und die Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit der Ma&#223;nahme sowie ihren nicht diskriminierender Charakter nachweisen.</p>
<p>Nach Ansicht der Kommission ist die spanische Steuerregelung diskriminierend, da von der Steuerbefreiung Anbieter anderer Mitgliedstaaten ausgeschlossen seien. Selbst wenn die spanischen Beh&#246;rden im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nachgewiesen h&#228;tten &#8211; was sie nicht getan h&#228;tten -, dass die streitige Regelung eine geeignete Ma&#223;nahme sei und im Verh&#228;ltnis zu dem angegebenen Ziel des Schutzes der Verbraucher und der sozialen Ordnung stehe, k&#246;nne diese Regelung daher in keinem Fall als mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar angesehen werden, da sie jedenfalls diskriminierend sei.</p>
<p>Der EuGH wird daher mit einem Urteil in dieser Sache den Umfang des Diskriminierungsverbots beim binnengrenz&#252;berschreitenden Gl&#252;cksspiel- und Sportwettenangebot zu kl&#228;ren haben. So sind etwa die meisten deutschen Beh&#246;rden der Auffassung, dass die Zulassung lediglich eines Gl&#252;cksspielanbieters, an dem der Staat bzw. ein Teilstaat (Land) ma&#223;geblich beteiligt ist, und das komplette Verbot von Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten (&#252;ber das Internet oder &#252;ber Annahmestellen in Deutschland), nicht diskriminierend sei. Das Diskriminierungsverbot geht allerdings deutlich weiter. Als diskriminierend wurde eine Regelung vom EuGH bereits dann angesehen, wenn die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten (binnengrenz&#252;berschreitend) gegen&#252;ber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert wird.</p>
<p>Nach Einbringung dieser ersten Vertragsverletzungsklage ist davon auszugehen, dass die Europ&#228;ische Kommission nunmehr auch der Reihe nach die anderen betroffenen Mitgliedstaaten verklagen wird, sofern diese die Bedenken der Kommission nicht ausr&#228;umen bzw. ihr nationales Recht nicht europarechtskonform ausgestalten wollen</p>
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		<title>Verwaltungsgericht Berlin gew&#228;hrt Sportwettenvermittler erneut Vollstreckungsschutz</title>
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		<pubDate>Sun, 18 May 2008 09:00:49 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erneut grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gl&#252;cksspielstaatsvertrag ge&#228;u&#223;ert und daher einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz, gew&#228;hrt (Beschluss vom 5. Mai 2008, Az. VG 35 A 108.08). Der von der Kanzlei ARENDTS ANW&#196;LTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann damit weiter Vertr&#228;ge &#252;ber Sportwetten an einen privaten, in dem EU-Mitgliedstaat Malta [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a target="_blank" href="http://www.wettrecht.de/" rel="nofollow">von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG</a></p>
<p>Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erneut grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gl&#252;cksspielstaatsvertrag ge&#228;u&#223;ert und daher einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz, gew&#228;hrt (Beschluss vom 5. Mai 2008, Az. VG 35 A 108.08). Der von der Kanzlei ARENDTS ANW&#196;LTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann damit weiter Vertr&#228;ge &#252;ber Sportwetten an einen privaten, in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln.</p>
<p>Das VG Berlin f&#252;hrt damit seine Rechtsprechung fort, nunmehr nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten, Ende 2007 ausgelaufenen &#220;bergangsfrist Vollstreckungsschutz zu gew&#228;hren. In einem Ab&#228;nderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO hatte das Gericht bereits k&#252;rzlich Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverf&#252;gung aus dem Jahr 2007 gew&#228;hrt (Beschluss vom 2. April 2008, Az. VG 35 A 52/08), was es im letzten Jahr noch abgelehnt hatte.</p>
<p>Die neue Entscheidung betrifft eine auf den Gl&#252;cksspielstaatsvertrag und das dazu ergangene Ausf&#252;hrungsgesetz (AG Gl&#252;StV) gest&#252;tzte Untersagungsverf&#252;gung vom 6. M&#228;rz 2008. Das Gericht setzt sich in dem Beschluss sehr umfassend mit der aktuellen, weiterhin divergierenden Rechtsprechung auseinander und &#228;u&#223;ert erhebliche Bedenken, ob die neuen Regelungen eine verfassungskonforme Erm&#228;chtigungsgrundlage darstellten. Das staatliche Sportwettenmonopol sei als erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Anbieter und Vermittler von Sportwetten verfassungsrechtlich wohl nicht zu rechtfertigen. Angesichts dieser durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken m&#252;sse ein Versto&#223; gegen die durch den EG-Vertrag garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gar nicht mehr er&#246;rtert werden (S. 34).</p>
<p>Der Ausschluss privater Sportwettenanbieter und -vermittler stelle einen wesentlichen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Nach der Wesentlichkeitslehre h&#228;tte der (parlamentarische) Gesetzgeber nicht nur eine neue gesetzliche Grundlage f&#252;r das Monopol schaffen m&#252;ssen, sondern auch ausreichende strukturelle gesetzliche Vorgaben (die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Sportwetten-Grundsatzentscheidung vom 28. M&#228;rz 2008 angemahnt worden waren). Der Gesetzgeber h&#228;tte hierzu wenigstens Grundstrukturen zu Art und Zuschnitt der Sportwetten schaffen m&#252;ssen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Regelung d&#252;rfe dagegen nicht g&#228;nzlich der Exekutive &#252;berlassen werden (S. 10).</p>
<p>Nach Anlauf der &#220;bergangsfrist sei nunmehr eine vollst&#228;ndige Konsistenz erforderlich (S. 7). F&#252;r eine zus&#228;tzliche &#220;bergangsfrist, wie in § 25 Abs. 1 Gl&#252;cksspielstaatsvertrag vorgesehen, gebe es daher keinen Raum. Nach Ablauf der &#220;bergangsfrist m&#252;sse nunmehr eine Gesamtschau f&#252;r den gesamten Gl&#252;cksspielsektor erfolgen (S. 32).</p>
<p>Inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten gebe es jedoch nur ansatzweise. Auch sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber entsprechend den verfassungsgerichtlichen Vorgaben gestaltend auf den Vertrieb der Sportwetten durch den staatlichen Monopolisten eingewirkt habe. Sportwetten w&#252;rden vielmehr weiterhin als „Gut des t&#228;glichen Lebens“ vermarktet (so auch die Kritik des Bundesverfassungsgerichts). Kritisch sieht hierbei das Verwaltungsgericht vor allem das enge Netz der Annahmestellen. Hier lasse sich keine Neugestaltung gegen&#252;ber der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten gesetzlichen und tats&#228;chlichen Ausgestaltung erkennen (S. 13).</p>
<p>Auch best&#252;nden erhebliche Zweifel, ob bei der Festsetzung und Ausgestaltung des Monopols die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Spielerschutz ausreichend beachtet worden seien. So seien H&#246;chstgrenzen f&#252;r Spieleins&#228;tze nicht gesetzlich geregelt (S. 27). Schlie&#223;lich best&#252;nden Zweifel, ob mit der Neuregelung nicht weiterhin finanzielle Interessen verfolgt w&#252;rden. So seinen im Gesetzgebungsverfahren die fiskalischen Interessen als ma&#223;geblich heraus gestellt worden.</p>
<p>Das VG Berlin h&#228;lt einen Vollstreckungsschutz unter Auflagen, wie k&#252;rzlich vom VG Kassel (diesem folgend VG Trier) und dem VG M&#252;nchen angeordnet (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 99 und 100), f&#252;r nicht erforderlich. Tats&#228;chlich vom Anbieter bzw. Vermittler ausgehenden konkreten Gefahren k&#246;nne man im Wege der gewerberechtlichen Untersagungsverf&#252;gung begegnen (S. 37).</p>
<p>Auch hinsichtlich der sehr hohen Verwaltungsgeb&#252;hr (EUR 2.000,-) hat das VG Berlin Vollstreckungsschutz gew&#228;hrt und die aufschiebende Wirkung angeordnet. So seien bereits die Voraussetzungen f&#252;r die Geb&#252;hrenerhebung nicht erf&#252;llt. Bei summarischer Pr&#252;fung k&#246;nne kein unerlaubtes Gl&#252;cksspiel angenommen werden.</p>
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		<title>Sportwettenvermittler muss Untersagungsverf&#252;gung nicht befolgen</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Mar 2008 18:05:44 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat – auch nach Inkrafttreten des Gl&#252;cksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2008 – erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit Europarecht ge&#228;u&#223;ert. Es hat daher einer Sportwettenvermittlerin Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverf&#252;gung des Regierungspr&#228;sidiums Karlsruhe gew&#228;hrt (Beschluss vom 28. Februar 2008, Az. 4 K 465/08  G 4290/07(V). [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a target="_blank" href="http://www.wettrecht.de/" rel="nofollow">von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG</a></p>
<p>Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat – auch nach Inkrafttreten des Gl&#252;cksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2008 – erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit Europarecht ge&#228;u&#223;ert. Es hat daher einer Sportwettenvermittlerin Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverf&#252;gung des Regierungspr&#228;sidiums Karlsruhe gew&#228;hrt (Beschluss vom 28. Februar 2008, Az. 4 K 465/08  G 4290/07(V). Das gleichzeitig eingeleitete Hauptsacheverfahren wurde bis zur Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshof (EuGH) &#252;ber die Vorlagen des Verwaltungsgerichts ausgesetzt (Vorlagebeschl&#252;sse des VG Stuttgart vom 24. Juli 2007, Az. 4 K 4435/06 u.a.).</p>
<p>Die von der Kanzlei ARENDTS ANW&#196;LTE (www.wettrecht.de) vertretene Sportwettvermittlerin kann damit weiterhin Vertr&#228;ge &#252;ber Sportwetten an einem in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen und dort laufend beh&#246;rdlich &#252;berwachten Buchmacher vermitteln. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist es</p>
<blockquote><p><em>„der Antragsstellerin nicht zuzumuten, angesichts der nach wie vor durchgreifender Bedenken auch gegen die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs die angegriffene Verf&#252;gung zu befolgen.“</em></p></blockquote>
<p>Die im vorliegenden Fall entscheidende 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wird auch in K&#252;rze &#252;ber den seit dem 6. Februar 2008 anh&#228;ngigen Eilantrag des VfB Stuttgart wegen Untersagung der Werbung f&#252;r private Sportwettenanbieter urteilen (Az. 4 K 456/08). Eine Entscheidung des EuGH &#252;ber die Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Stuttgart d&#252;rfte erst im n&#228;chsten Jahr ergehen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verwaltungsgericht Frankfurt bezweifelt Vereinbarkeit des Gl&#252;cksspielstaatsvertrags mit Europarecht: Sportwettenvermittler kann weiter t&#228;tig sein</title>
		<link>http://www.betpedia.de/verwaltungsgericht-frankfurt-bezweifelt-vereinbarkeit-des-gluecksspielstaatsvertrags-mit-europarecht-sportwettenvermittler-kann-weiter-taetig-sein/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Feb 2008 17:09:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>betPedia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hat erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Gl&#252;cksspielstaatsvertrags mit dem h&#246;herrangigen Europarecht ge&#228;u&#223;ert und einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverf&#252;gung der Stadt Frankfurt am Main gew&#228;hrt (Beschluss vom 19. Februar 2008, Az. 7 G 4290/07(V). Der von der Kanzlei ARENDTS ANW&#196;LTE (www.wettrecht.de) vertretene Sportwettvermittler [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a target="_blank" href="http://www.wettrecht.de/" rel="nofollow">von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG</a></p>
<p>Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hat erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Gl&#252;cksspielstaatsvertrags mit dem h&#246;herrangigen Europarecht ge&#228;u&#223;ert und einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverf&#252;gung der Stadt Frankfurt am Main gew&#228;hrt (Beschluss vom 19. Februar 2008, Az. 7 G 4290/07(V). Der von der Kanzlei ARENDTS ANW&#196;LTE (www.wettrecht.de) vertretene Sportwettvermittler kann damit weiterhin Vertr&#228;ge &#252;ber Sportwetten an einem im EU-Ausland konzessionierten Buchmacher vermitteln.</p>
<p>In konsequenter Fortf&#252;hrung seiner bisherigen Rechtsprechung  &#8211; vgl. etwa den Beschluss vom 9. Januar 2008, Az.: 7 G 4107/07 (3) und den Beschluss vom 17. Oktober 2007, Az 7 G 2644/07 (1) &#8211;  beurteilt das VG Frankfurt den Ausgang des Hauptsacheverfahrens ausdr&#252;cklich als offen. Der Ausschluss der in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Sportwettanbieter vom deutschen Wettmarkt versto&#223;e, wie sich aus der Placanica-Entscheidung des EuGH ergebe, gegen vorrangiges Europarecht.</p>
<p>Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OVG Saarlouis f&#252;hrt das VG Frankfurt aus, ein nationales Gl&#252;cksspielmonopol sei nur dann europarechtlich zu rechtfertigen, wenn f&#252;r den gesamten Gl&#252;ckspielsektor eine koh&#228;rente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bek&#228;mpfung der Wettsucht verfolgt werden. Dies sei allerdings auch angesichts des neuen Gl&#252;cksspielstaatsvertrages zu bezweifeln:</p>
<blockquote><p><em>„Im Hinblick auf diese klare und eindeutige Vorgabe des EuGH ist es tats&#228;chlich mehr als fraglich, ob alleine die mit der &#196;nderung des Lotteriestaatsvertrags beabsichtigten Einschr&#228;nkungen unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten den Anforderungen an eine solche Politik zu gen&#252;gen geeignet sind. Diese Frage muss jedoch im vorliegenden Verfahren nicht abschlie&#223;end beantwortet werden, da (&#8230;) jedenfalls f&#252;r das laufende Eilverfahren ohnehin von einer Unvereinbarkeit der gegen&#252;ber der antragstellenden Seite ergangenen Untersagungsverf&#252;gung mit dem Gemeinschaftsrecht auszugehen ist.“ </em></p></blockquote>
<p>Unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29.11.2006, Az. 6 B 89/06), des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 29.11.2006, Az. 2 StR 55/06),  des OVG Schleswig und des OVG Saarlouis sowie die Schreiben der Europ&#228;ischen Kommission hegt das VG Frankfurt erhebliche und durchgreifende Zweifel daran, ob das deutsche Sportwettenmonopol auch in seiner derzeitigen konkreten Ausgestaltung nach der Sportwetten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. M&#228;rz 2006 mit h&#246;herrangigem Europarecht zu vereinbaren sei. Bei dem derzeitigen generellen Ausschluss der in einem anderen EU-Staat zugelassenen Sportwettenveranstalter vom deutschen Wettmarkt und das daran gekn&#252;pfte Verbot, solche Wetten im Inland zu vermitteln, handele sich um eine unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ige und nicht notwendige Ma&#223;nahme zur Bek&#228;mpfung der Spielsucht.</p>
<p>Das VG Frankfurt beruft sich hierbei auf die einschl&#228;gige Rechtsprechung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs:</p>
<blockquote><p><em>„Der Europ&#228;ische Gerichtshof hatte bereits in seinem Urteil vom 6.11.2003 in der Rechtssache Gambelli (Rs. C-243101, NJW 2004, 139, Rdnr. 65) ausgef&#252;hrt, dass aus zwingenden Gr&#252;nden des Allgemeininteresses gebotene Beschr&#228;nkungen der Dienstleistungsfreiheit nicht &#252;ber das hinausgehen d&#252;rfen, was zum Erreichen des legitimen Ziels erforderlich ist. Es ist nach dem gegenw&#228;rtigen Sach- und Streitstand nicht ersichtlich, dass allein im EU-Ausland veranstaltete Sportwetten betreffender Ausschluss vom deutschen Wettmarkt die zwingend gebotene Ma&#223;nahme ist, um die Spielsucht wirksam bek&#228;mpfen zu k&#246;nnen. Denkbar und mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren w&#228;re auch die Vergabe einer beschr&#228;nkten, allerdings angemessenen Zahl von Konzessionen zum Veranstalten und Vermitteln von EU-Sportwetten (vgl. EuGH, Urteil vom 6.3.2007, NJW 2007, 1515, Rdnr. 63 &#8211; Placanica).“ </em></p></blockquote>
<p>Zudem best&#252;nden keine Anhaltspunkte daf&#252;r, dass private Vermittler von Sportwetten nicht die gleichen Ma&#223;nahmen zum Schutz vor Spielsucht wie der staatliche Monopolanbieter in Hessen ergreifen k&#246;nnten.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stellt damit ungeachtet des Hessischen Gl&#252;ckspielgesetzes und des Staatsvertrages zum Gl&#252;ckspielwesen abermals klar, dass es sich bei der in Art. 49 EG verb&#252;rgten Dienstleistungsfreiheit um eine der grundrechtsgleichen Charakter genie&#223;enden Grundfreiheiten des europ&#228;ischen Gemeinschaftsrechts handelt, in die nur aus schwerwiegenden zwingenden Gr&#252;nden des Allgemeininteresses eingegriffen werden darf. Stichhaltige Gr&#252;nde, die es zwingend gebieten w&#252;rden, einen generellen Ausschluss des Vermittelns von EU-Sportwetten beizubehalten, seien &#8211; so das Verwaltungsgericht &#8211; nicht vorgetragen worden, so dass die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen bzw. anzuordnen sei.</p>
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