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	<title>Sportwetten und Fussballwetten Lexikon betPedia &#187; bookmaker</title>
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		<title>Vorlagefragen des Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgerichts ver&#246;ffentlicht</title>
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		<pubDate>Sun, 10 Feb 2008 17:56:02 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig (VG Schleswig) hat – wie bereits in Sportwettenrecht aktuell Nr. 93 berichtet &#8211; durchgreifende Zweifel an dem Gl&#252;cksspielstaatsvertrag ge&#228;u&#223;ert und einen Streit &#252;ber das staatlichen Monopol f&#252;r Sportwetten und Gl&#252;cksspiele dem Europ&#228;ischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. 12 A 102/06). Der 19-seitige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a target="_blank" href="http://www.wettrecht.de/" rel="nofollow">von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG</a></p>
<p>Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig (VG Schleswig) hat – wie bereits in Sportwettenrecht aktuell Nr. 93 berichtet &#8211; durchgreifende Zweifel an dem Gl&#252;cksspielstaatsvertrag ge&#228;u&#223;ert und einen Streit &#252;ber das staatlichen Monopol f&#252;r Sportwetten und Gl&#252;cksspiele dem Europ&#228;ischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. 12 A 102/06). Der 19-seitige Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts mit den dem EuGH gestellten vier Fragen ist nunmehr ver&#246;ffentlicht worden.</p>
<p><strong>Die Vorlagefragen</strong></p>
<ol>
<li>Ist Art. 49 EG dahingehend auszulegen, dass die Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit voraussetzt, dass der Dienst­leistungserbringer nach den Bestimmungen des Mitglied­staates, in dem er ans&#228;ssig ist, die Dienstleistung auch dort erbringen darf &#8211; hier: Beschr&#228;nkung der Gl&#252;cksspiellizenz Gibraltars auf &#8220;offshore bookmaking&#8221;?</li>
<li>Ist Art. 49 EG dahingehend auszulegen, dass dieser einem ma&#223;geblich mit der Bek&#228;mpfung von Spielsuchtgefahren begr&#252;ndeten nationalen staatlichen Veranstaltungsmonopol auf Sportwetten und Lotterien (mit nicht nur geringem Ge­f&#228;hrdungspotenzial) entgegensteht, wenn in diesem Mit­gliedstaat andere Gl&#252;cksspiele mit erheblichem Suchtgef&#228;hrdungspotenzial von privaten Dienstleistungsanbietern erbracht werden d&#252;rfen und die unterschiedlichen rechtli­chen Regelungen zu Sportwetten und Lotterien einerseits und anderen Gl&#252;cksspielen andererseits auf der unter­schiedlichen Gesetzgebungskompetenz der L&#228;nder und des Bundes beruhen?F&#252;r den Fall der Bejahung der Vorlagefrage b):</li>
<li>Ist Art. 49 EG dahingehend auszulegen, dass dieser einer nationalen Regelung entgegensteht, die einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis f&#252;r das Veranstalten und Vermitteln von Gl&#252;cksspielen auch bei Vorliegen der gesetzlich nor­mierten Erteilungsvoraussetzungen in das Ermessen der Er­laubnisbeh&#246;rde stellt?</li>
<li>Ist Art. 49 EG dahingehend auszulegen, dass dieser einer nationalen Regelung entgegensteht, die das Veranstalten und das Vermitteln &#246;ffentlicher Gl&#252;cksspiele im Internet un­tersagt, wenn insbesondere gleichzeitig &#8211; wenngleich auch nur f&#252;r eine &#220;bergangsfrist von einem Jahr &#8211; die Veranstal­tung und Vermittlung im Internet unter Einhaltung von Jugend- und Spielerschutzbestimmungen erm&#246;glicht wird, um zum Zweck eines Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsausgleichs nament­lich zweier gewerblicher Spielvermittler, die bislang aus­schlie&#223;lich im Internet t&#228;tig sind, eine Umstellung auf die nach dem Staatsvertrag zugelassenen Vertriebswege zu erm&#246;glichen?</li>
</ol>
<p>Interessant ist dabei, dass – anders als bei den inzwischen sieben Vorlagebeschl&#252;ssen der Verwaltungsgerichte K&#246;ln, Gie&#223;en und Stuttgart – die durch Art. 49 des EG-Vertrags garantierte Dienstleistungsfreiheit vom EuGH nicht nur hinsichtlich des Monopols f&#252;r Sportwetten, sondern auch bez&#252;glich Lotterien ausgelegt werden soll. &#196;hnlich wie bei den anderen deutschen Vorlagen geht auch das VG Schleswig davon aus, dass die als Begr&#252;ndung f&#252;r das staatliche Monopol angef&#252;hrte Bek&#228;mpfung von Spielsuchtgefahren offenkundig nicht tragf&#228;hig ist. Andere Gl&#252;cksspiele mit erheblichem oder gleichem Suchtgef&#228;hrdungspotential (insbesondere Automatenspiele mit dem laut VG Schleswig h&#246;chsten Suchtgef&#228;hrdungspotential sowie Pferdewetten) d&#252;rfen n&#228;mlich von privaten Anbietern erbracht werden. Auch sei trotz des erh&#246;hten Suchtgef&#228;hrdungspotentials von Casinospielen eine expansive Politik der Beh&#246;rden zu verzeichnen.</p>
<p>Nach Auffassung des VG Schleswig muss jedoch das gesamte Gl&#252;cksspielrecht das Ziel einer systematischen und koh&#228;renten Spielbegrenzung verfolgen, damit ein staatliches Monopol gerechtfertigt sein kann. Die These der Monopolbef&#252;rworter, dass es angeblich verschiedene Gl&#252;cksspielsektoren gebe (so auch das OVG Hamburg), weist das VG Schleswig deutlich zur&#252;ck. Entscheidend sei vielmehr eine Gesamtschau:</p>
<blockquote><p><em>„Hinsichtlich der Frage der koh&#228;renten und systematischen Begrenzung der Wettt&#228;tigkeit vermag das erkennende Gericht daher nicht zu erkennen, dass den Anforderungen des EuGH an den Erlass einer zul&#228;ssigen Beschr&#228;nkung Gen&#252;ge getan worden w&#228;re. Ersicht­lich fehlt es bislang an einer Gesamtschau der zugelassenen bzw. erlaubten Angebote von Gl&#252;cksspielen. Nur eine solche Gesamtschau kann dem zur Entscheidung berufenen Gesetzgeber die M&#246;glichkeiten er&#246;ffnen, die angenommenen Gefahren der Spiel und Wettsucht f&#252;r den Einzelnen wie die Gesellschaft zu erfassen und f&#252;r eine Abhilfe Sorge zu tragen.“</em></p></blockquote>
<p>F&#246;derale Besonderheiten bei der Gesetzgebungskompetenz k&#246;nnten ein auf einen Sektor bezogenes Gl&#252;cksspielmonopol nicht rechtfertigen.</p>
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		<title>Buchmacher</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Aug 2007 16:52:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>betPedia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Buchmacher offeriert Wetten zu sportlichen Ereignissen und setzt dazu fixe Quoten fest.
Er kann ein Unternehmen, aber auch eine einzelne Person sein.
Ein Buchmacher wird auch als &#8230;
Deutsch: Wettunternehmer, Wettb&#252;ro, Wettanbieter, Wettvermittler, Quotenfixer
Englisch: Bookmaker, Bookie (Abk.)
&#8230; bezeichnet.
Mittlerweile bieten Buchmacher nicht nur Wetten zu Pferde- und Hunderennen, sondern auch zu allen namhaften Sportarten und auch Events (Wahlen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Buchmacher offeriert Wetten zu sportlichen Ereignissen und setzt dazu fixe Quoten fest.<br />
Er kann ein Unternehmen, aber auch eine einzelne Person sein.</p>
<p>Ein Buchmacher wird auch als &#8230;<br />
<strong>Deutsch:</strong> Wettunternehmer, Wettb&#252;ro, Wettanbieter, Wettvermittler, Quotenfixer<br />
<strong>Englisch:</strong> Bookmaker, Bookie (Abk.)<br />
&#8230; bezeichnet.</p>
<p>Mittlerweile bieten Buchmacher nicht nur Wetten zu Pferde- und Hunderennen, sondern auch zu allen namhaften Sportarten und auch Events (Wahlen, Preisverleihungen, &#8230;) an.</p>
<p>Um f&#252;r ein solch umfangreiches Wettangebot die Quoten festzulegen, verlassen sich die gro&#223;en Buchmacher meist auf Statistiken und Informationsmaterial wie Endergebnisse ehemaliger Begegnungen, aktueller Spielst&#228;rke, Verletzungen, Aufstellungen, usw..</p>
<p>Anhand der abgeschlossenen Wetten kann sich der Buchmacher einen Ãœberblick &#252;ber die Wettvorhersagen der bisherigen Tipper verschaffen und bei Bedarf die Quoten entsprechend anpassen.<br />
Wobei die Quoten der bereits abgeschlossenen Wetten unver&#228;ndert bleiben.</p>
<p>Anhand der Summe aller Wettkurse eines Spieles (z. B. Sieg, Unentschieden und Niederlage) l&#228;sst sich schnell erkennen, welches Unternehmen eine hohe Gewinnaussch&#252;ttung bietet. Je h&#246;her die Gesamtsumme, desto fairer kalkuliert der Buchmacher gegen&#252;ber den Tippern. Im Vergleich zu den staatlichen Anbietern Oddset und Toto, die einen Aussch&#252;ttungsanteil von ca. 50 &#8211; 60 % besitzen, f&#228;hrt man bei privaten Wettanbietern mit ca. 90 % deutlich besser.<br />
Oddset hat neben den schlechteren Quoten den Nachteil, dass nur Kombi-Wetten gespielt werden k&#246;nnen.</p>
<p>Die &#8220;dicken Fische&#8221; dieser Branche sind entweder einer der vier Besitzer einer Lizenz aus der ehemaligen DDR oder ausl&#228;ndische Online-Anbieter.<br />
Einen gro&#223;en Vorteil haben diese Buchmacher durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Wetten und vor allem durch Live-Wetten.</p>
<p>Doch so interessant und lukrativ das Gesch&#228;ft mit der Wette klingt, gab es auch schon Buchmacher, die beim Handel mit dem Gl&#252;ck Ihre Verluste nicht ausgleichen konnten. Obwohl sich einen Teil des Risikos anhand der oppositionellen Wetten aufhebt.<br />
Jedoch ist im Regelfall das Buchmachergesch&#228;ft sehr profitabel</p>
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