Staatliches Sportwetten-Monopol europarechtswidrig

 

So entschied die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg. Auch in diesem Fall wurde eine Unterlassungsverfügung, welche vom Regierungspräsidium in Karlsruhe verhängt wurde, aufgehoben.

In einem Eilverfahren schloss sich die dritte Kammer des VG Freiburg der Entscheidung an. Für die betroffene Sportwettenvermittlerin kann nun das Geschäft weitergehen und das Freiburger Gericht gewährte Ihr einen Vollstreckungsschutz.

Zur Begründung genügte die Feststellung, dass das bestehende Sportwetten-Monopol europarechtswidrig ist. Des Weiteren sei es dem Gericht in ersichtlich, dass durch die Vermittlung von Sportwetten eine direkte Gefahr ausgehe (Spielsucht).

 

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