Sportwetten waren nicht strafbar
17. August 2007
Die Vermittlung von Sportwetten war trotz des deutschen Wettmonopols nicht strafbar, so entschied der Bundesgerichtshof.
Als Begründung für diese Entscheidung nannte der BGH das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2006, in dem das bayerische Sportwettenmonopol als verfassungswidrig erklärt wurde.
Logischerweise kann ein Verstoß gegen eine verfassungswidrige Regelung nicht geahndet werden.
Anhand dieses Urteils wurde ein saarländischer Wettbüro-Besitzer freigesprochen, welcher im Zeitraum 2003 und 2004 private Sportwetten vermittelte.
In diesem Sinne ein weiterer Etappensieg für die privaten Sportwettenanbieter und -vermittler.