Sportwetten Monopol durch neue Urteile vor dem Aus?
Im Streit um das Sportwetten Monopol liegen nun zwei neue Urteile vom VG Berlin und VG Stuttgart vor, die das Staatsmonopol im Glücksspielbereich ganz klar zum Wanken bringen.
Beide Urteile sind zwar von der behandelten Thematik völlig unabhängig. Eines jedoch haben beide gemeinsam, sie rütteln stark am deutschen Sportwetten Monopol und zweigen verfassungswidrige Regelungen auf.
Im Fall des Verwaltungsgerichts Stuttgart klagten mehrere Betreiber privater Wettannahmestellen gegen ein Sportwetten-Vermittlungsverbot der baden-württembergischen Behörde. Die Richter sehen aufgrund des Artikels 19 des Einigungsvertrages eine Gültigkeit der DDR-Lizenz (z. B. von Sportwetten Gera) auch in Westdeutschland als gültig an. Für die lokalen Annahmestellen von Sportwetten außerhalb der ehemaligen DDR wird dieses Urteil ein wichtiger Schritt sein um das Vermittlungsgeschäft wieder aufnehmen zu können. Das Verwaltungsgericht lies jedoch auch Berufung zu, wovon das Land Baden-Württemberg höchstwahrscheinlich Gebrauch machen wird.
Auch in Berlin gehen die Zeichen stark in Richtung Liberalisierung des Sportwetten-Marktes, denn hier untersuchten die Richter des VG Berlin detailliert die aktuelle Rechtslage im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag. Nach umfassender Recherche erklärte das Verwaltungsgericht den Glücksspielstaatsvertrag nicht nur als verfassungswidrig, sondern erkannte auch den Verstoß gegen geltendes Europarecht im Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit. Aufgrund dessen wurde das Verfahren auch nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Noch ist das Urteil des VG Berlin nicht rechtskräftig. Zudem wird davon ausgegangen, dass das Land Berlin Berufung einlegen wird, da durch diese Gerichtsentscheidung das Sportwetten Monopol wohl vor dem Aus stehen würde.
Immerhin zeigen beide Rechtssprechungen eine klare Linie und diese geht in Richtung liberaler Sportwetten-Markt in Deutschland. Schlussendlich wird zwar nur ein Urteil des EuGH Ordnung schaffen können, doch bis es soweit ist können wir auf weitere Urteile dieser Art hoffen!