Geplanter Börsengang der Sportwetten Gera GmbH
Wie heute in einer Pressemitteilung des VDSV e. V. bekannt gegeben wurde, sind die begonnenen Vorbereitungen zum Börsengang wieder aufgenommen und fortgesetzt worden.
Schon vor einiger Zeit berichtete der Verband der lizenzierten privaten Sportwettenanbieter Deutschlands über die Erstellung eines Gutachtens des bekannten Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Horn. Dieses Gutachten wurde von der Sportwetten Gera GmbH in Auftrag gegeben und sollte die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages auf die Sportwetten Gera GmbH untersuchen.
Mit dieser Untersuchung und seiner langjährigen Erfahrung im Glücksspielbereich kommt Prof. Dr. Horn zum Entschluss, dass die Neuregelungen im Glücksspielstaatvertrag keinerlei Einschränkung – auch in der Hinsicht zum Jahreswechsel – für die Sportwetten Gera GmbH nach sich ziehen wird.
In diesem Zuge und zum Schutz der Sportwetten Gera GmbH vor weiteren Hindernissen wurde bereits eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht in Gera eingereicht.
Des Weiteren spricht sich der Geschäftsführer Andreas Pietsche offen über die unvermeidbare Öffnung des Sportwettenmarktes aufgrund der klaren rechtlichen Begründungen von Professor Horn aus.
Daraufhin werden die Arbeiten am geplanten Börsengang der Sportwetten Gera GmbH wieder aufgenommen und fortgesetzt.
Auf Grund der Vielzahl von Interessenten, die über den Inhalt des Gutachtens von Prof. Horn mehr erfahren wollten, hat sich die Sportwetten Gera GmbH dazu bereit erklärt das Gutachten des Uniprofessor im Ganzen unter www.vdsd-online.de zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Pressemitteilung des VDSD vom 07.11.2007