Das leidige Thema Sportwetten Werbeverbot
Es geht mal wieder um die Rechtslage von Werbung für private Sportwetten Anbieter in Deutschland.
Was passiert ist, war eigentlich absolut überfällig. Denn gestern hat das VGH Mannheim beschlossen, dass das Sportwetten Werbevorbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag auch für ATP-Turniere zu gelten hat und nicht nur für den Fußball.
Lustiger weise wurde das Werbeverbot 4 Tage vor Turnierende ausgesprochen. Einerseits schlecht, da die spannenden Finalspiele nicht mehr beworben werden dürfen, andererseits konnte man bisher fleißig für den Sponsor bet-at-home werben.
Den Abschuss liefert aber die Turnierveranstalterin Herwig Straka in einem Interview: “… es muss eine einheitliche Rechtssprechung geben. So weiß keiner, was erlaubt ist und was nicht …”
Toll, gut erkannt! Konnte ja auch niemand wissen, dass es in Deutschland einen Glücksspielstaatsvertrag gibt, der diese Werbung untersagt!? Wenigstens hat sie was dazu gelernt. Das freut mich.
Oder:
Die gute Frau stellt sich nur unwissend und hat die aktuelle Situation und den langsamen deutschen Staat ausgenutzt um zumindest für ein paar Spiele des Turniers Werbung für bet-at-home zu machen. Immerhin gabs ja auch gut Kohle vom Sponsor
Nichts desto trotz, es muss sich wirklich was ändern, aber darauf können wir wohl noch Monate oder wohl möglich Jahre darauf warten
Stay tuned …
Quellen:
Beck Aktuell
Werbeverbot in Stuttgart | Tennis | ATP | Sport1.de.