Bayerische Wettanbieter atmen auf!

 

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München öffneten viele Wettbüros in Bayern wieder ihre Pforten.

So entschied das OLG München, dass das bayerische Lotteriegesetz gegen das geltende europäische Gemeinschaftsrecht verstoße. In letzter Instanz konnte sich der Wettanbieter Norbert K. (aus Landshut) durchsetzten, der mit einer Geschäftserlaubnis aus England Wetten anbot und dies nun wieder tun wird.

Viele Wettanbieter in Bayern konnten darauf hin Ihre Tätigkeit beruhigt wieder aufnehmen, denn Sie sehen die Schließungsverfügung nach dem Urteil als gegenstandslos an.

Das Justizministerium in Bayern bekräftigt trotz der Entscheidung des OLG, dass private Sportwetten in Bayern illegal sind und strafrechtlich verfolgt werden.

Quelle: Die Welt

 

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